Unsere Unterstützung zur EU-DSGVO (neu)

Datenschutzhinweise für Webseite

Für Kunden mit dem Service-Paket Landing-Page-Basic ist eine *Unterstützung beim Entwurf von DSGVO-konformen Datenschutzhinweisen (für die Webseite) bereits im Leistungspaket enthalten.

Desweiteren prüfen wir im Rahmen dieses Servicepakets auch, ob nach den gesetzlichen Vorgaben ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muß.

Dem jeweils "Verantwortlichen" steht es frei, einen externen Datenschutzbeauftragten freiwillig zu benennen.

* Unsere Unterstützung beim Entwurf von Datenschutzhinweisen stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar.

Wenn nach DSGVO die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben ist!!!

 

Sofern die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach gesetzlichen Vorgaben der DSGVO *vorgeschrieben ist, muß die Unternehmensleitung den Datenschutz eben durch die Benennung eines solchen sicher stellen, damit keine Fehler bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemacht werden.

* abhängig von der Höhe des Risikos der Verarbeitung personernbezogener Daten, von deren Häufigkeit sowie von deren Wichtigkeit/Sensibilität und der Anzahl der Datenverarbeiter

Anton Hügle

Ihr Datenschutzbeauftragter in Teningen

- Datenschutzbeauftragter (IHK)

- Datenverarbeitungskaufmann (IHK)

- seit 2002 Geschäftsführer der TTS Printware GmbH